Dienstag, 12. Juni 2007

Vorläufig einheitlich


Wie wir vor kurzem berichteten, ist die Staffelung der Studiengebührensatzung in Bielefeld vom Tisch: Sie widersprach laut Ansicht des Mindener Verwaltungsgerichtes dem Gleichheitsgrundsatz. Bis das Urteil rechtskräftig wird - so las man aus unseren Kommentaren zum Beitrag heraus - werde man eine Übergangsregelung für das WS 2007/2008 finden.

Nach eigener Meldung des Rektorats
will dieses die Staffelung unbedingt beibehalten und möchte in Berufung gehen. Alten Hasen wie mir, die "nur" noch 100 Euro zahlen mussten, käme das Vorgehen sehr gelegen. Bis zum abschließenden Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster hat man sich offenbar auf Übergangsregelungen geeinigt: In der taz ist heute zu lesen, dass man an der FH Bielefeld vorübergehend keine Gebühren bezahlen muss.
An der Uni will der Senat demzufolge morgen darüber beraten, ob man vorläufig von allen Studierenden 360 Euro pro Semester erhebt (Obwohl auf der gestrigen Vollversammlung der Studenten von 350 Euro die Rede war. Ob es die taz besser weiß?).

Die alten Hasen sollten also schon einmal etwas mehr Geld als sonst zur Seite legen.

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Das sind ja noch ganz angenehme Beträge bei euch! Wir in Hessen dürfen evtl. gleich 500 blechen, nicht mehr aber auch nicht weniger. Aber im Moment sind ja 2 Verfassungsklagen im Anmarsch und der Einzug des Geldes wird hoffentlich bis zur Entscheidung nicht durchgeführt.

Lampe (anonym) - 13. Jun, 07:58

Nicht durchgeführt.... ? Tut mir leid, träum weiter!