Studieren für lau?
Verfasst von Rouven am 2. Jun, 13:59
Ein Aufschrei geht durch die Uni-Halle: Eine Studentin hat es tatsächlich geschafft, die Studienbeitragssatzung der Uni Bielefeld zu kippen. Das Verwaltungsgericht in Minden gab ihrer Klage Recht und erklärte die Satzung für sogar verfassungswidrig. Doch bevor wir mit dem großen Jubel beginnen, sollten wir uns einmal genauer betrachten, weshalb das Gericht so entschied.
Wir hatten bereits desöfteren an anderen Stellen kritisch mit dem Thema der neuen "Bildungs"-Politik auseinander gesetzt und verurteilen das Gebührensystem, solange nicht alle etwas davon haben und nicht nur einseitig gefördert wird.
Das Dumme daran ist leider, dass nicht alle sich die Gebühren leisten können und auch keines dieser sogenannten sozialverträglichen Darlehen aufnehmen können bzw. wollen, wenn ihr angestrebter Abschluss als wirtschaftlich nicht ertragreich für die Rückzahlung gilt.
Die Fähigkeiten und finanziellen Möglichkeiten werden bereits an dieser Stelle ungleich behandelt.
Das Verwaltungsgericht kippte aber nicht das Gebührensystem an den Unis, sondern eben das spezielle Bielefelder Gebührenmodell der Staffelung, das den neuen "Erstis" noch viel abverlangt (1. und 2. Semester 500 Euro) und von denen, die bei der Stange bleiben, nicht mehr ganz so viel will (8.-14. Semester 100 Euro).
Eben diese Vorgehensweise bezeichnet das Gericht als dem Verfassungsgrundsatz der Gleichheit widersprechend. Das ist etwas halbherzig, wie wir meinen.
Der AstA wertet dieses Urteil als einen "Teilsieg" gegen seinen Kampf gegen die Gebühren, aber der Schuss kann schnell nach hinten losgehen. Man stelle sich vor, das Rektorat plane daraufhin eine Gleichbehandlung aller und verlange von jedem Studierenden pauschal 500 Euro pro Semester.
Na prost, dann kann ich aber einpacken und muss kurz vor dem Abschluss stark überlegen. Als Student der Germanistik.
Das studiert die Klägerin übrigens auch. Aber vermutlich wohl auf Lehramt (sollten wir uns kennen, nimm's nicht persönlich. Aber Deine Gründe würden mich schon interessieren)
Wir hatten bereits desöfteren an anderen Stellen kritisch mit dem Thema der neuen "Bildungs"-Politik auseinander gesetzt und verurteilen das Gebührensystem, solange nicht alle etwas davon haben und nicht nur einseitig gefördert wird.
Das Dumme daran ist leider, dass nicht alle sich die Gebühren leisten können und auch keines dieser sogenannten sozialverträglichen Darlehen aufnehmen können bzw. wollen, wenn ihr angestrebter Abschluss als wirtschaftlich nicht ertragreich für die Rückzahlung gilt.
Die Fähigkeiten und finanziellen Möglichkeiten werden bereits an dieser Stelle ungleich behandelt.
Das Verwaltungsgericht kippte aber nicht das Gebührensystem an den Unis, sondern eben das spezielle Bielefelder Gebührenmodell der Staffelung, das den neuen "Erstis" noch viel abverlangt (1. und 2. Semester 500 Euro) und von denen, die bei der Stange bleiben, nicht mehr ganz so viel will (8.-14. Semester 100 Euro).
Eben diese Vorgehensweise bezeichnet das Gericht als dem Verfassungsgrundsatz der Gleichheit widersprechend. Das ist etwas halbherzig, wie wir meinen.
Der AstA wertet dieses Urteil als einen "Teilsieg" gegen seinen Kampf gegen die Gebühren, aber der Schuss kann schnell nach hinten losgehen. Man stelle sich vor, das Rektorat plane daraufhin eine Gleichbehandlung aller und verlange von jedem Studierenden pauschal 500 Euro pro Semester.
Na prost, dann kann ich aber einpacken und muss kurz vor dem Abschluss stark überlegen. Als Student der Germanistik.
Das studiert die Klägerin übrigens auch. Aber vermutlich wohl auf Lehramt (sollten wir uns kennen, nimm's nicht persönlich. Aber Deine Gründe würden mich schon interessieren)
7 Kommentare - Kommentar verfassen - 0 Trackbacks
mischa_verollet - 2. Jun, 14:47
Ein Uni-Verantwortlicher spricht auch von einem Pyrrhus-Sieg. Er wird vermutlich und leider Recht behalten.
darkrond - 2. Jun, 15:09
pyrrhus-sieg hin oder her, aber irgendwie muss man sich ja wohl wehren. *scheißzwiespalt*
mischa_verollet - 2. Jun, 16:10
Völlig richtig. Schade nur, dass es in diesem Falle vermutlich nach hinten losgeht... :(
Hokey (Gast) - 2. Jun, 16:56
Ich habe heute mit Entsetzen den entsprechenden Artikel in der NW gelesen und stimme Euch hier in allem zu, aber was soll dieser dümmliche Seitenhieb auf Lehramtsstudenten?
Dekka - 3. Jun, 13:43
Wieso hat die überhaupt geklagt?
Hallo,
wieso hat die überhaupt geklagt? Findet sie es unfair, dass sie weniger zahlt als andere? Wär ja seltsam. Oder findet sie es doof, dass andere weniger zahlen als sie? Das ist nicht gerade solidarisch, da es darauf hinaus läuft, dass alle 500 Euro zahlen müssen.
Dekka
wieso hat die überhaupt geklagt? Findet sie es unfair, dass sie weniger zahlt als andere? Wär ja seltsam. Oder findet sie es doof, dass andere weniger zahlen als sie? Das ist nicht gerade solidarisch, da es darauf hinaus läuft, dass alle 500 Euro zahlen müssen.
Dekka
SirLocksley - 3. Jun, 17:28
Warum wurde eigentlich geklagt?
Die Studentin hatte eben nicht gegen die Staffelung geklagt, sondern gegen die Gebühren allgemein. Mit der Staffelung waren nun wirklich ALLE einverstanden, während der Gerichtsverhandlung wurde sie nicht nur vom Uni-Dezernenten, sondern auch von der AStA-Vorsitzenden vehement verteidigt. Die einzigen die das anders sahen - waren die RichterInnen! Diese haben sich die restlichen Teile der Gebührensatzung daraufhin dann gar nicht mehr angesehen.
Was bedeutet das jetzt eigentlich?
Erst einmal muss abgewartet werden, ob die Uni in Berufung geht. Das ist sehr wahrscheinlich. Wenn das Urteil irgendwann rechtskräftig wird (nach welcher Instanz auch immer), müsste der Senat eine neue Ordnung beschließen. Diese tritt dann aber erst nach einer geraumen Vorlaufzeit in Kraft, d.h. um eine Ordnung für das SS 2008 wirksam zu beschließen, müsste dies bis zum 30.09.2007 durch den Senat geschehen.
Und das heißt wiederum:
Sollte das Urteil in dieser Form rechtskräftig werden, ist die Uni BI bis mindestens einschließlich WS 2007/08 gebührenfrei. Anschließend ist mit 500 Tacken für alle zu rechnen. Das muss sich dann jedeR Studi für sich mal durchrechnen, was günstiger ist. M. E. würden vor allem die relativ jungen und relativ alten Semester Geld sparen: Die jungen zahlen ohnehin 400 oder 500, nur halt zwei/drei Semester weniger. Die alten sind dann hoffentlich fertig und bekommen ein paar Hunnis zurück.
Sorry fürs Klugscheißern, aber ein paar Dinge mussten mal erläutert werden.
Die Studentin hatte eben nicht gegen die Staffelung geklagt, sondern gegen die Gebühren allgemein. Mit der Staffelung waren nun wirklich ALLE einverstanden, während der Gerichtsverhandlung wurde sie nicht nur vom Uni-Dezernenten, sondern auch von der AStA-Vorsitzenden vehement verteidigt. Die einzigen die das anders sahen - waren die RichterInnen! Diese haben sich die restlichen Teile der Gebührensatzung daraufhin dann gar nicht mehr angesehen.
Was bedeutet das jetzt eigentlich?
Erst einmal muss abgewartet werden, ob die Uni in Berufung geht. Das ist sehr wahrscheinlich. Wenn das Urteil irgendwann rechtskräftig wird (nach welcher Instanz auch immer), müsste der Senat eine neue Ordnung beschließen. Diese tritt dann aber erst nach einer geraumen Vorlaufzeit in Kraft, d.h. um eine Ordnung für das SS 2008 wirksam zu beschließen, müsste dies bis zum 30.09.2007 durch den Senat geschehen.
Und das heißt wiederum:
Sollte das Urteil in dieser Form rechtskräftig werden, ist die Uni BI bis mindestens einschließlich WS 2007/08 gebührenfrei. Anschließend ist mit 500 Tacken für alle zu rechnen. Das muss sich dann jedeR Studi für sich mal durchrechnen, was günstiger ist. M. E. würden vor allem die relativ jungen und relativ alten Semester Geld sparen: Die jungen zahlen ohnehin 400 oder 500, nur halt zwei/drei Semester weniger. Die alten sind dann hoffentlich fertig und bekommen ein paar Hunnis zurück.
Sorry fürs Klugscheißern, aber ein paar Dinge mussten mal erläutert werden.
SirLocksley - 3. Jun, 20:10
korky,
mit "alle" meinte ich nicht unbedingt alle Studis, sondern in diesem Falle alle streitenden Parteien. Nicht nur jetzt im Prozess, auch vorher im Zuge des Entstehens der Satzung in der Hochschule hatten alle Beteiligten vehement für diese Regelung gearbeitet. (Die Studis in Leko und Senat unter dem Vorbehalt, dass gar keine Gebühren natürlich besser wären) Strittig dabei war eigentlich nur, wie mit so genannten Langzeitstudis (ab 1,5-fache RSZ oder 15. Semester) umgegangen werden sollte.
Auch inhaltlich war die Regelung durchaus begründet: So bringen zusätzliche Finanzmittel vor allem etwas in den Pflichtveranstaltungen der ersten Semester. Diese Semester haben die bisher schon eingeschriebenen Studis ja schon mehr oder weniger hinter sich, können also erheblich weniger davon profitieren. Das VG hat übrigens durchaus die Möglichkeit der Staffelung offengelassen, allerdings nur, wenn alle Studis bspw. für späte Semester weniger zahlen müssen als für die ersten.
Daneben war die Staffelung natürlich auch ganz klar ein politischer Schachzug des Rektorates mit dem Ziel, eine höhere Akzeptanz für Studiengebühren an der Uni Bielefeld zu bewirken.
mit "alle" meinte ich nicht unbedingt alle Studis, sondern in diesem Falle alle streitenden Parteien. Nicht nur jetzt im Prozess, auch vorher im Zuge des Entstehens der Satzung in der Hochschule hatten alle Beteiligten vehement für diese Regelung gearbeitet. (Die Studis in Leko und Senat unter dem Vorbehalt, dass gar keine Gebühren natürlich besser wären) Strittig dabei war eigentlich nur, wie mit so genannten Langzeitstudis (ab 1,5-fache RSZ oder 15. Semester) umgegangen werden sollte.
Auch inhaltlich war die Regelung durchaus begründet: So bringen zusätzliche Finanzmittel vor allem etwas in den Pflichtveranstaltungen der ersten Semester. Diese Semester haben die bisher schon eingeschriebenen Studis ja schon mehr oder weniger hinter sich, können also erheblich weniger davon profitieren. Das VG hat übrigens durchaus die Möglichkeit der Staffelung offengelassen, allerdings nur, wenn alle Studis bspw. für späte Semester weniger zahlen müssen als für die ersten.
Daneben war die Staffelung natürlich auch ganz klar ein politischer Schachzug des Rektorates mit dem Ziel, eine höhere Akzeptanz für Studiengebühren an der Uni Bielefeld zu bewirken.



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