Stefanie (Gast) - 12. Apr, 09:23

Pressekodex

Herr Schmalen, ich bin mir sicher, dass Sie den Pressekodex kennen. Trotzdem hier noch mal zur Erinnerung
Richtlinie 7.2 - Schleichwerbung sagt: " Redaktionelle Veröffentlichungen, die auf Unternehmen, ihre Erzeugnisse, Leistungen oder Veranstaltungen hinweisen, dürfen nicht die Grenze zur Schleichwerbung überschreiten. Eine Überschreitung liegt insbesondere nahe, wenn die Veröffentlichung über ein begründetes öffentliches Interesse oder das Informationsinteresse der Leser hinausgeht oder von dritter Seite bezahlt bzw. durch geldwerte Vorteile belohnt wird."
Über geldwerte Vorteile weiß ich in dem Fall nichts, denke mir aber meinen Teil, weil ich aus eigener Erfahrung den Druck der Anzeigenkunden kenne (und die Fa. Dr. Oetker ist in der Vergangenheit in dieser Stadt schon öfter durch "Druckmachen" in Erscheinung getreten). Was ich als NW Leser weiß: ICH habe kein Interessen an einer
derartig GROss aufgemachten Meldung. Ein deutlich kleinerer Artikel ohne werbliche Sprach-Attitüden hätte es auch getan - Oetker hin Oetker her. Bio können einige. Manche besser. Viele viel länger.

Die Glaubwürdigkeit der Presse als Informationsquelle gebietet besondere Sorgfalt beim Umgang mit PR-Material.

spam (Gast) - 12. Apr, 09:33

Beschwerde an den Deutschen Presserat schon raus?
mischa_verollet - 13. Apr, 06:30

Stefanie, dem schließe ich mich an, hundertprozentig!

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